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Wirtschaftlichkeit - Erfahrung - Begeisterung

Erstellung von Bauvorlagen

Seit dem 14. Juni 2016 gilt die Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO). In Verbindung mit § 64 der am 01. Mai 2009 in Kraft getretenen Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO), bildet die BauVorlVO die Grundlage für die Erstellung der Bauvorlagen, im Einzelnen die Erarbeitung der:

  • Übersichts- und Lagepläne
  • Bauzeichnungen
  • Grundstücksentwässerungen
  • Standsicherheitsnachweise
  • Bauphysikalischen Nachweise
  • Bau- und Betriebsbeschreibungen

Frau Dipl.-Ing. Christiane Steinert steht Ihnen als bauvorlageberechtigte Ingenieurin gemäß § 65 (3) LBO zur Verfügung.