Erstellung von Bauvorlagen
Seit dem 14. Juni 2016 gilt die Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO). In Verbindung mit § 64 der am 01. Mai 2009 in Kraft getretenen Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO), bildet die BauVorlVO die Grundlage für die Erstellung der Bauvorlagen, im Einzelnen die Erarbeitung der:
- Übersichts- und Lagepläne
- Bauzeichnungen
- Grundstücksentwässerungen
- Standsicherheitsnachweise
- Bauphysikalischen Nachweise
- Bau- und Betriebsbeschreibungen
Frau Dipl.-Ing. Christiane Steinert steht Ihnen als bauvorlageberechtigte Ingenieurin gemäß § 65 (3) LBO zur Verfügung.