Tragwerksplanung
Ein wichtiger Arbeitsbereich unseres Büros ist die Tragwerksplanung
Hierzu gehören im Einzelnen:
- Erarbeitung der Tragwerkslösung
- Festlegung der Baustoffe und der wesentlichen Bauteilabmessungen
- Erstellung einer prüffähigen statischen Berechnung
- Anfertigung von statischen Übersichtsplänen (Positionsplänen)
- Erstellung der Ausführungszeichnungen (Schal-, Bewehrungs- und Fertigteilplänen im Stahlbetonbau sowie Übersichts- und Detailpläne für den Stahl- und Holzbau)
Grundlagen der Tragwerksplanung (Statik) sind die anerkannten Regeln der Technik bzw. die eingeführten technischen Baubestimmungen (EC, DIN, DIN-Fb und Richtlinien) sowie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 (HOAI 2013), gültig ab 17. Juli 2013, mit den Leistungsphasen 1 bis 6 (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe).
Mit Herrn Dipl.-Ing. Detlef Flügge-Bogdahn steht Ihnen aus unserem Büro ein prüfbefreiter Ingenieur gemäß § 70 (2) LBO zur Verfügung.