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Wirtschaftlichkeit - Erfahrung - Begeisterung

Tragwerksplanung

Ein wichtiger Arbeitsbereich unseres Büros ist die Tragwerksplanung

Hierzu gehören im Einzelnen:
  • Erarbeitung der Tragwerkslösung
  • Festlegung der Baustoffe und der wesentlichen Bauteilabmessungen
  • Erstellung einer prüffähigen statischen Berechnung
  • Anfertigung von statischen Übersichtsplänen (Positionsplänen)
  • Erstellung der Ausführungszeichnungen (Schal-, Bewehrungs- und Fertigteilplänen im Stahlbetonbau sowie Übersichts- und Detailpläne für den Stahl- und Holzbau)

Grundlagen der Tragwerksplanung (Statik) sind die anerkannten Regeln der Technik bzw. die eingeführten technischen Baubestimmungen (EC, DIN, DIN-Fb und Richtlinien) sowie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 (HOAI 2013), gültig ab 17. Juli 2013, mit den Leistungsphasen 1 bis 6 (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe).

Mit Herrn Dipl.-Ing. Detlef Flügge-Bogdahn steht Ihnen aus unserem Büro ein prüfbefreiter Ingenieur gemäß § 70 (2) LBO zur Verfügung.