Schallschutz
Dem Schallschutz Gehör verschaffen
Seit Januar 2018 gelten nach DIN 4109 neue Mindestanforderungen und rechnerrische Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen.
Diese beinhalten Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen schutzbedürftiger Räume, sowie zulässige Schallpegel.
Dadurch werden Schallschutzziele für Luft- und Trittschall innerhalb von Gebäuden und gegen Einflüsse von Außen beschrieben.