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Thermische Bauphysik

Ein sehr wichtiger Punkt gehört dem Wärmeschutz im Bauwesen

Am 1. Oktober 2009 trat die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV 2009) in Kraft. Die Überarbeitung erfolgte bereits mit der EnEV 2014 sowie mit erhöhten EnEV-Standards 2016. Im Rahmen eines Nachweises nach EnEV wird die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte folgender Bereiche sichergestellt:

  • Jahres-Primärenergiebedarf (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • spezifischer Transmissionswärmeverlust
  • Wärmedurchgangskoeffizienten (Nichtwohngebäude)
  • sommerlicher Wärmeschutz (Wohn- und Nichtwohngebäude)

 

Die wärmeschutztechnischen Untersuchungen können sowohl für Neubauten als auch für Altbauten durchgeführt werden und enden in der Ausstellung eines Energieausweises. Unter Berücksichtigung der DIN 4108 können die Oberflächentemperaturen im Bereich von Wärmebrücken mittels Isothermenberechnung ermittelt, die Gefahr einer Schimmelpilzbildung eingestuft und die Wärmebrücken reduziert werden.

Seit 2009 setzt unser Büro überwiegend die Bauphysik-Software von SOLAR COMPUTER ein. Mit Frau Karen Junge (M. Eng.) steht Ihnen eine qualifizierte Ansprechpartnerin im Bereich Wärmeschutz zur Verfügung.