SIGEKO
Sicherheit und Gesundheitsschutz werden Groß geschrieben
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundsheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist am 01. Juli 1998 in Kraft getreten. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erfüllt die ihm vom Bauherrn übertragenen Aufgaben gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV:
Koordinierung
- des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV und der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30)
- der Anwendung der allgemeinen (Arbeitsschutz-) Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Erstellung
- der Vorankündigung einer Baumaßnahme bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde
- des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) nach RAB 31
Zusammenstellung
- der Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten zu berücksichtigenden Angaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes gemäß § 3 Abs. 2 BaustellV bzw. RAB 32
Unser Büro verfügt mit Dipl.-Ing Detlef Flügge-Bogdahn, Dipl.-Ing. Christiane Steinert, Dipl-Ing. Hans-Matthias Hansen und Katrin Iwersen über vier ausgebildete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren.